Besondere Ausgleichsregelung EEG

Wichtige Informationen und Fristen zur EEG Umlage

Durch die Besondere Ausgleichsregelung kann ein stromkostenintensives Unternehmen bzw. ein Schienenbahnunternehmen nach den §§ 63 ff. Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) 2017 bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen einen Antrag auf Begrenzung (Reduktion) der EEG-Umlage stellen.

Wichtig für Sie als Unternehmer ist vor allem die Einhaltung der formellen Voraussetzungen.

Hierzu gehört zum einen die Einhaltung der Fristen. Der Antrag muss hierbei zwingend bis zum 30. Juni abgegeben werden.

Damit ein Unternehmen einen entsprechenden EEG-Antrag stellen kann, muss zum einen ein geprüfter Jahresabschluss für das antragsstellende Unternehmen vorliegen. Daneben muss eine Prüfung entsprechend der IDW Prüfungsstandards: Sonstige betriebswirtschaftliche Prüfungen und ähnliche Leistungen im Zusammenhang mit energierechtlichen Vorschriften (IDW EPS 970 n.F.) sowie nach dem IDW Prüfungshinweis: Besonderheiten der Prüfung im Zusammenhang mit der Antragstellung stromkostenintensiver Unternehmen auf Besondere Ausgleichsregelung nach dem EEG 2017 (IDW PH 9.970.10) vorgenommen werden.

Über das Ergebnis der Arbeiten wird eine Bescheinigung erstellt, die Bestandteil des Antrages ist.

Die Branchenerfahrung spielt in der Betreuung von EEG Bescheinigungen eine besondere Rolle. Wir kennen die Besonderheiten der Rechnungslegung Ihrer Branche als erfahrener Wirtschaftsprüfer. Die Geschäftsabläufe sind uns bekannt. Hierdurch können wir sie als Wirtschaftsprüfer neben der Jahresabschlussprüfung optimal beraten. Wir schaffen dadurch echten Mehrwert.

Wir bieten Mehrwert durch Digitalisierung

Digitalisierung bestimmt unseren auf den Mittelstand optimierten Prüfungsansatz. Mithilfe Digitaler Wirtschaftsprüfung ist die Jahresabschlussprüfung effizient und kostengünstig. Das bedeutet eine geringere Belastung für das Unternehmen, sowie günstige Preise und Konditionen. Durch Einsatz unseres digitalen Prüfungsansatzes werden Tätigkeiten im Unternehmen vor Ort und Kosten verringert.

Wir unterstützen Sie hierbei bei einem wichtigen Kernprozess für Ihr stromintensives Unternehmen. Insbesondere bei Unternehmen, die im internationalen Wettbewerb stehen, kann sich auf Grund der Belastung mit der EEG Umlage, ein erheblicher Wettbewerbsnachteil ergeben. Wir erstellen kurzfristig ein individuelles Angebot.

>> Mehr Informationen zum Thema: Bafa – Besondere Ausgleichsregelung

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